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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der ROTHMUND Handels GmbH

 

I. Geltung: Die ROTHMUND Handels GmbH erbringt ihre Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen („AGB“). Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes mit der ROTHMUND Handels GmbH abgeschlossenen Vertrages und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von der ROTHMUND Handels GmbH schriftlich bestätigt wurden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird.

 

II. Vertragsabschluss: Unsere Angebote verstehen sich unverbindlich und freibleibend. Der Vertragsabschluss erfolgt erst mit Zugang der Auftrags- oder Bestellbestätigung der ROTHMUND Handels GmbH.  Das Absenden oder Übergeben der vom Vertragspartner bestellten Ware bewirkt ebenfalls den Vertragsabschluss. Mit der Bestellung erklärt der Vertragspartner verbindlich sein Vertragsangebot. Bei einer elektronischen Bestellung wird der Zugang der Bestellung von der ROTHMUND Handels GmbH bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt, sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges erklärt wird, noch keine verbindliche Annahmeerklärung dar.

 

III. Preise: Alle von der ROTHMUND Handels GmbH für deren Waren und Artikel angeführten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer, exklusive Transport-, Verladungs- und Versandkosten. Zur Verrechnung gelangen die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Die ROTHMUND Handels GmbH ist zur Anpassung bzw. Erhöhung der vertraglich vereinbarten Preise und Entgelte berechtigt, wenn sich die für die ROTHMUND Handels GmbH geltenden Einkaufs- und Bezugspreise für die bestellten Artikel, Materialen und Waren zwischen Vertragsabschluss und Lieferung um mehr als 5 % verteuert haben. Die Erhöhung der Preise erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die Einkaufspreise und Bezugskosten erhöht haben. Bei verspäteter Übernahme durch den Vertragspartner oder einem vom Vertragspartner bestimmten und beauftragten Dritten gelten die am Tage der verspäteten Übernahme gültigen Preise.

 

IV. Vertragsgegenstand: Alle auf der Website, im Online-Shop, in Prospekten und Katalogen der ROTHMUND Handels GmbH veröffentlichten Ablichtungen, Zeichnungen, Maßbilder, Beschreibungen, Angaben und Daten über den Vertragsgegenstand und sein Aussehen sind nur annähernd und unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich zum Vertragsbestandteil gemacht werden. Technische und konstruktive Abweichungen sind jedenfalls möglich. Geringfügige Farb- und Strukturunterschiede bei den Materialen sind möglich und vom Kunden zu akzeptieren. Die Betriebsanleitungen sind vom Kunden unbedingt zu beachten. Sollten bestellte Waren aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereiches der ROTHMUND Handels GmbH liegen, nicht mehr lieferbar sein, wird sich die ROTHMUND Handels GmbH um Abhilfe bemühen. Der Vertragspartner hat vorgeschlagene Alternativen zu akzeptieren, soweit ihm die Abweichung von der ursprünglichen Bestellung zumutbar und damit keine Kostensteigerung verbunden ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der ROTHMUND Handels GmbH vorliegt.

V. Lieferung: Die angegebene Lieferzeit ist als annähernd zu betrachten und vorbehaltlich der Liefer- bzw. Versandmöglichkeiten der ROTHMUND Handels GmbH. Wird die Lieferung durch Umstände, die die ROTHMUND Handels GmbH nicht zu vertreten hat, insbesondere durch Nichteinhaltung der Termine der Vorlieferanten ganz oder teilweise verzögert, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit der Behinderung. Ein Rücktritt des Vertragspartners wegen Lieferverzugs ist sodann erst nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm schriftlich gesetzten Nachfrist von zumindest weiteren 4 Wochen zulässig. Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung sind ausgeschlossen, sofern die ROTHMUND Handels GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Die ROTHMUND Handels GmbH ist, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, berechtigt, Teillieferungen zu erbringen, die vom Kunden abzunehmen und entsprechend zu bezahlen sind. Der Rücktritt vom Vertrag oder eine sonstige Auflösung des Vertrag hebt nicht den Vertrag über die bereits ausgeführten Teillieferungen auf, es  sei denn, der Grund für den Rücktritt vom Vertrag oder die Auflösung des Vertrages erfasst auch die bereits ausgeführten Teillieferungen.

 

VI. Gefahrenübergang: Der Übergang der Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung erfolgt mit der Übergabe, mit der Anzeige der Versandbereitschaft oder bei Lieferung bzw. Versendung der Ware mit der Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt. Lieferung und Versand erfolgen jedenfalls auf Rechnung (im Voraus oder per Nachnahme) und Gefahr unseres Vertragspartners. Die ROTHMUND Handels GmbH haftet nur dann, wenn sie den Transport selbst vornimmt und der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde.

 

VII. Annahmeverzug: Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Lieferung – wie vereinbart - abzunehmen. Der Umstand, dass der Vertragspartner nicht in der Lage war, die Lieferung zu prüfen, berechtigen ihn nicht, die Abnahme zu verweigern oder zu verschieben. Nimmt der Kunde trotz 14-tägiger Nachfrist die Ware nicht ab, ist die ROTHMUND Handels GmbH zum Vertragsrücktritt und zum Schadenersatz von 30 % des Netto-Kaufpreises berechtigt, dies ungeachtet der Möglichkeit, einen etwaigen höheren Schaden geltend zu machen. Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner vor Übergabe der Ware unberechtigt vom Auftrag zurücktritt. Unabhängig davon ist die ROTHMUND Handels GmbH berechtigt, ab dem ersten Tag des Annahmeverzuges Lagerkosten in der Höhe von täglich 5 % des Netto-Kaufpreises zu verlangen. Die Einlagerung der Ware erfolgt auf Gefahr des Vertragspartners.

 

VIII. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises und Bezahlung aller Forderungen aus der Lieferung (Rechnungsbetrag zuzüglich allfälliger Zinsen, Spesen und Kosten, Transport- und Versandkosten) im Eigentum der ROTHMUND Handels GmbH. Sind Waren in mehreren Verträgen verkauft, gelten diese Kaufverträge bezüglich des Eigentumsvorbehalts als einheitlicher Vertrag, sodass das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren erst mit der Bezahlung des in den verschiedenen Verträgen vereinbarten Gesamtkaufpreises auf den Kunden übergeht.

 

IX. Zahlungsbedingungen: Sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungenen schriftlich vereinbart wurden, sind alle verrechneten Lieferungen und Leistungen, spesen- und abzugsfrei sofort zu bezahlen. Skontoabzüge werden nicht gewährt. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners werden die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe von 8% über dem Basiszinsatz pro Jahr verrechnet.  Ungewidmete Zahlungen werden zuerst auf allfällige Kosten, dann auf Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung angerechnet. Für die Dauer des Zahlungsverzuges ist die ROTHMUND Handels GmbH weiters von allen ihren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten, Vorauszahlung bzw. Sicherstellung zu fordern oder nach Setzung einer 14-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, tritt bei nicht rechtzeitiger Bezahlung einer Rate sofort Terminverlust ein und ist die ROTHMUND Handels GmbH berechtigt, den gesamten noch aushaftenden Saldo vom Kunden einzufordern. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der ROTHMUND Handels GmbH aufzurechnen.

 

X. Gewährleistung: Der Vertragspartner hat offenkundige Mängel innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, bei sonstigem Verlust seiner Gewährleistungsrechte schriftlich unter Beschreibung des Mangels zu rügen. 

Die Weitergabe der Ware an Dritte gilt als vorbehaltslose Annahme der Ware. Alle Reklamationen müssen genau umschrieben sein. Verspätet erhobene und allgemein gehaltene Reklamationen werden nicht anerkannt.  Ihrer Gewährleistungsverpflichtung kommt die ROTHMUND Handels GmbH durch Verbesserung, gänzlichen oder teilweisen Austausch der Ware oder durch Preisminderung nach. Das Recht zur Wandlung des Vertrages ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind sämtliche sonstigen Rechte zur Aufhebung des oder zum Rücktritt vom Vertrag (zB wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfte). Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Waren bei der Übergabe unverzüglich zu prüfen; er verliert das Recht, sich auf einen Mangel oder eine Vertragswidrigkeit der bestellten Ware zu berufen, wenn er die Prüfung unterlässt oder wenn er eine Vertragswidrigkeit nicht unverzüglich nach dem Zeitpunkt, zu dem er sie bei ordnungsgemäßer Prüfung hätte erkennen können, unter deren genauer Angabe schriftlich rügt. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort bei Empfang der Ware zu melden und deren Art und Umfang der ROTHMUND Handels GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen bzw. noch vor Ort auf dem Lieferschein detailliert zu vermerken und vom Lieferanten zur Bestätigung der Mängelrüge gegenzuzeichnen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Beschädigung geht mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über.

 

XI. Garantie: Sofern Garantien zugesagt wurden, gelten diese nur bei sachgemäßer Verwendung der Produkte, insbesondere fachgerechter Montage und ordnungsgemäßer Pflege. Von der Garantiezusage sind Abnützungen jeder Art ebenso wenig erfasst wie Beschädigungen. Für von Herstellern zugesagte Garantien gelten deren Garantiebedingungen.

 

XII. Schadenersatz: Alle Fälle von Vertragsverletzungen (Mängel, verspätete Lieferung, etc.) und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Vertragspartners, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, sind in diesen Bedingungen abschließend geregelt. Die ROTHMUND Handels GmbH haftet nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden sind. Dies gilt sowohl für Mangel- als auch für Mangelfolge- und sonstige Vermögensschäden sowie für Ansprüche aus vorvertraglichem Verhalten sowie hinsichtlich aller – auch nachwirkenden – Schutz-, Sorgfalts- und Aufklärungspflichten. Weiters gilt dies für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie Produktionsausfall, Nutzungsverlust, Verlust von Aufträgen, Regressforderungen von Kunden, entgangener Gewinn sowie für alle anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners verjähren sechs Monate ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls aber drei Jahre ab Setzen der Verletzungshandlung. Alle Schadenersatzansprüche des Vertragspartners sind unabhängig vom Rechtsgrund mit der Höhe des jeweiligen Netto-Auftragswerts begrenzt. Die ROTHMUND Handels GmbH haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Verwendung oder Verarbeitung der gelieferten Ware entstehen sollten, oder dafür, dass die gelieferte Ware für die vom Käufer in Aussicht genommenen besonderen Zwecke geeignet ist, es sei denn, diese Zwecke sind Vertragsinhalt geworden.

 

XIII. Produkthaftung: Wird der Vertragspartner von einem Dritten aufgrund Produkthaftung in Anspruch genommen, so ist ein Regressanspruch gegen die ROTHMUND Handels GmbH ausgeschlossen. Der Vertragspartner übernimmt die Verpflichtung, alle Personen, denen er eine Ingebrauchnahme der Ware ermöglicht oder an die er die Ware weiterverkauft, vollständig über sämtliche verfügbare Bedienungsanleitungen, Sicherheitsvorschriften und Warnungen vor Betriebsgefahren zu informieren und eine solche Verpflichtung an Käufer zu überbinden. Schutzwirkungen aus diesem Vertrag zu Gunsten Dritter sind ausgeschlossen. Wird ein ausländischer Abnehmer infolge der Fehlerhaftigkeit eines der gelieferten Produkte als Importeur in Anspruch genommen, so ist auch auf einen allfälligen Regressanspruch österreichisches Binnenrecht anzuwenden. Sollte in einem solchen Fall die Haftung umfangmäßig nach der in Frage kommenden ausländischen Rechtsordnung geringer sein, als nach den Bestimmungen des österreichischen Binnenrechts, so ist die Höhe des Regressanspruchs nach der für die ROTHMUND Handels GmbH günstigeren Rechtsordnung zu beurteilen.

 

XIV. Zurückbehaltungsrecht: Für die Zurückbehaltung der Lieferungen und Leistungen gelten die §§ 369ff UGB. Die ROTHMUND Handels GmbH hat wegen aller ihrer Forderungen aus der wechselseitigen Geschäftsbeziehung gegen den Besteller ein Zurückbehaltungsrecht an allen in ihren Besitz gelangten Gegenständen, auch wegen Forderungen aus anderen Lieferungen und Leistungen. Bei Verzug mit einer offenen Verbindlichkeit des Bestellers im Ausmaß von 4 Wochen ist die ROTHMUND Handels GmbH berechtigt, zur Deckung des Außenstandes die vorgenannten Gegenstände freihändig zu veräußern.

 

XV. Stornierung: Erklärt der Vertragspartner aus einem Grund, der nicht schon nach dem Gesetz zum Rücktritt berechtigt, seinen Vertragsrücktritt, so ist die ROTHMUND Handels GmbH berechtigt, nach ihrer Wahl entweder auf Erfüllung zu bestehen oder eine Stornogebühr in Höhe von jedenfalls 15% des Kaufpreises zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

 

XVI. Datenschutz: Der Vertragspartner stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, wie Name, Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Kreditkartendaten, UID-Nummer, zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise der Zusendung von Angeboten und Newsletter in Papier- und elektronischer Form, sowie zum Hinweis auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenz) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Ferner stimmt der Vertragspartner zu, dass seine personenbezogenen Daten bis auf seinen Widerruf in eine Kundendatei aufgenommen werden und er so über Produkte, Neuheiten und Preisaktionen informiert werden kann.

 

XVII. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand: Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Kollisionsnormen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Unternehmenssitz der ROTHMUND Handels GmbH. 

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